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Im Falle eines Unfalls:

Unfallbeteiligte sind verpflichtet, sofort anzuhalten.
Dies gilt auch für Unfallbeteiligte, die keinen Schaden am Fahrzeug haben oder unverletzt geblieben sind. Wer sich vom Unfallort entfernt, obwohl er weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen bedeutender Sachschaden entstanden ist, macht sich nach § 142 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden! Unfallbeteiligt ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Verkehrsunfall beigetragen haben könnte.

Folgende Verhaltensregeln sind zu beachten:

  • Bei einem Unfall mit geringfügigem Schaden muss unverzüglich an den Fahrbahnrand gefahren werden.
  • Alle Fahrzeuginsassen sollten das Fahrzeug so schnell wie möglich verlassen und zwar auf der Beifahrerseite. Nicht im Fahrzeug auf Hilfe warten, sondern hinter die Schutzplanken gehen
  • Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen
  • Die Unfallstelle muss vor dem nachfolgenden Verkehr abgesichert werden. Warndreieck in 100 – 150 Metern Abstand aufstellen.
  • Bei Unfällen mit Verletzten: Erste Hilfe leisten
    Gemäß § 323c des Strafgesetzbuches ist jedermann verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn dies erforderlich und ihm nach den Umständen zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist

Verständigen Sie umgehend die Polizei per Notruf. Wenn Sie kein Handy dabei haben, finden Sie die nächste Notrufsäule, indem Sie den Richtungspfeilen auf den Leitpfosten folgen. Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig:

  • Wann (Uhrzeit) ist der Unfall passiert ?
  • Wo: Welche Autobahn, welcher Kilometer bzw. bei welcher Ortschaft oder markantem Punkt wie Autobahnabfahrt, Brücke usw hat sich der Unfall ereignet ?
  • Auf welcher Spur und in welcher Richtung ist der Unfall passiert (zB. A 6, Fahrtrichtung Saarbrücken oder Fahrtrichtung KL)
  • Sind Personen verletzt? Wieviele?
  • Welche Rettungskräfte werden gebraucht (Notarzt, Feuerwehr) ?
  • Wer hat den Unfall gemeldet, ggf. Handy-Nr. mitteilen für Rückfragen ?
  • Sind bereits Verkehrsbehinderungen bzw Rückstau aufgetreten ?

Unfallspuren:

  • Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.

Nach der Unfallaufnahme folgt die Schadensregulierung:

  • Melden Sie den Unfall so bald wie möglich Ihrer Haftpflichtversicherung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, unter Verwendung des  Unfallaufnahmeblatts Ihrer Versicherung.

Bagatellunfälle:

  • Nicht jeder Unfall muss von der Polizei aufgenommen werden. Sie können die einvernehmliche Regelung mit anderen Unfallbeteiligten anstreben, wenn es sich lediglich um  Bagatellschäden (Schäden bis 1.000,00€) handelt, der Unfallhergang unstrittig zwischen den Beteiligten ist. Sie sollten dabei folgende Informationen sichern:
    • Unfallbeteiligte und eventuelle Zeugen (Personalien feststellen)
    • die Fahrzeuge (Kennzeichen und Fahrzeugtyp)
    • Art, Verlauf und Folgen des Unfalls.

Verwenden Sie zur Ihrer Sicherheit dabei die Checklisten und Unfallprotokollvordrucke, die von  den Automobilverbänden und Versicherungen für solche Fälle vorgefertigt sind..

In allen anderen Fällen verständigen Sie die Polizei mit dem Notruf 110, in allen Netzen kostenfrei. Auch bei Bagatellunfällen sind Sie als Beteiligter gesetzlich verpflichtet, so lange am Unfallort zu verbleiben, bis Sie den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und der Art Ihrer Beteiligung ermöglicht haben. Bei Nichtbeachten dieser Vorschrift machen Sie sich einer Verkehrsunfallflucht im Sinne von § 142 Strafgesetzbuch schuldig.

Quelle:http://www.polizei.rlp.de

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